< | > 1 von 3 | Medienkompetenzbericht
Privates Radio und privates Fernsehen unterliegen gesetzlich vorgeschriebenen Programmanforderungen, deren Umsetzung die Landesmedienanstalten überwachen. In Nordrhein-Westfalen heißt die Landesmedienanstalt "Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen" (LfM). Ihre Aufgaben umfassen neben der Zulassung und der Aufsicht über private Veranstalter auch Forschungstätigkeiten. Konkret soll sie u. a. die Medienentwicklung durch Forschung begleiten. Außerdem überwacht die LfM Internetangebote mit Sitz des Domaininhabers in NRW auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Förderung der Medienkompetenz.